Mit dem DigiBoost startet am 1. März ein niedrigschwelliges Förderangebot, das kleine und mittlere Unternehmen sowie Soloselbstständige und Freie Berufe bei der Digitalisierung ihrer Geschäftsprozesse unterstützt.
Seit dem 14. Februar gilt die geänderte 15. CoBeLVO nach den Beschlüssen des Landes Rheinland-Pfalz vom 12. Februar 2021. Die wesentlichen Änderungen betreffen vor allem die anstehenden Wahlen und Wahldurchgänge, hier sind OP-Masken, FFP2- oder KN95-/N95-Masken vorgeschrieben.
Soloselbständige, die ihre Umsätze als Freiberufler/innen oder Gewerbetreibende erzielen, können die einmalige Neustarthilfe als natürliche Person im eigenen Namen ab sofort direkt stellen. Dazu wird das von der Steuererklärung bekannte ELSTER-Zertifikat benötigt.
Ab sofort kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden. Mit ihr werden Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufliche aller Branchen mit einem Jahresumsatz bis zu 750 Millionen Euro unterstützt, die im Zeitraum von November 2020 bis Juni 2021 einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent […] verzeichnen.
Aus dem Newsletter des deutschen Städtetags geht hervor, dass die ÜB III nun mehr Unternehmen zur Verfügung steht und die Beantragung nun erleichtert wird, da nur noch das alleinige Kriterium Umsatzeinbruch gewertet wird. Damit soll besonders betroffenen Branchen gezielt Hilfe zukommen.
Das Land Rheinland-Pfalz veröffentlichte vergangenen Freitagabend die Änderungen der aktuellen 15. Corona-Bekämpfungsverordnung, welche ab Montag, 25. Januar 2021, bis voraussichtlich 14. Februar in Kraft tritt.
Der Shutdown wurde bis zum 31. Januar verlängert. Er bleibt unbedingt notwendig, denn die Infektionszahlen müssen schneller und drastischer gesenkt werden, um das Gesundheitssystem nicht zu überlasten und nicht die Kontrolle über das Virus zu verlieren.
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird nicht verlängert. Dafür wird die Überbrückungshilfe III
ausgeweitet und steht Unternehmen, Solo-Selbstständigen und Freiberuflern seit dem 16. Dezember 2020 zur Verfügung. Kommunale Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.
Nach der Zusammenkunft am Sonntag und damit einhergehenden Beschlussvorlage von Bund und Ländern, veröffentlichte das Land Rheinland-Pfalz die bis voraussichtlich 10. Januar 2020 gültige 14. Corona-Bekämpfungsverordnung.
Der Verein Kulturnetz Pfalz e.V. hat umfangreiche Informationen zu Förderung für Kulturschaffende in der Corona-Pandemie zusammengestellt. Das Beratungsangebot steht Einzelpersonen, Vereinen, Initiativen und Einrichtungen in allen kulturellen Sparten in Rheinland-Pfalz zur Verfügung.