Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine „außerordentlichen Wirtschaftshilfe“, der sogenannte Novemberhilfe unterstützt. Die Betroffenen erhalten schnell und unbürokratisch Hilfe – in Form von Zuschüssen von 75 % ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Anträge können ab sofort gestellt werden.
Direktantrag (Solo-Selbständige)
Solo-Selbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenem Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5000,- Euro beantragen.
Voraussetzung für die Anmeldung ist ein ELSTER-Zertifikat.
Antrag mit prüfendem Dritten
Unternehmen, die bereits Überbrückungshilfe beantragt haben bzw. planen Überbrückungshilfe zu beantragen oder Unternehmen, die mehr als 5000,- Euro Fördersumme erwarten und alle Nicht-Solo-Selbständigen beauftragen bitte einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, veriedigten Buchprüfer oder Rechtsanwalt damit, den Antrag auf Novemberhilfe für Sie zu stellen.
Quelle: BMWi
Weitere Informationen und Antragstellung über: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Novemberhilfe/novemberhilfe.html